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Purchase Agreement (only in German)

If you have questions about the agreement and the Terms of Use, please contact me - Contact Form. A summary of key points here: Signup Agreement


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") des Einzelunternehmers Dipl. Ing. (FH) Dirk Mann (nachfolgend „Lizenzgeber"), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Lizenznehmer") mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber in seinem Online-Shop dargestellten Bilddateien abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Die Angebote des Lizenzgebers richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Lizenznehmer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen AGB, dass er bei Vertragsschluss diese Voraussetzung erfüllt.

1.3. Vertragsgegenstand ist die Überlassung einer Kopie der vom Lizenzgeber angebotenen Bilddateien an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte.

2. Vertragsschluss

2.1. Die im Online-Shop des Lizenzgebers veröffentlichten Bilddateien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.

2.2. Der Lizenznehmer kann das Angebot über das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewählten Bilddateien in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Bilddateien ab.

2.3. Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Lizenznehmer die bestellten Bilddateien überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
  • indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmern zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Lizenzgebers archiviert und kann vom Lizenznehmer über sein passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Lizenznehmer vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Lizenzgebers angelegt hat.

2.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Lizenznehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Vergütung

Für die Rechtseinräumung an den jeweiligen Bildern erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung ergibt. Die Bezahlung der geschuldeten Lizenzgebühr erfolgt vor der Nutzung des Bildes durch den Lizenznehmer ausschließlich per Paypal. Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Nettopreise und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.

4. Überlassung der Bilder

Die Überlassung der Bilder erfolgt auf elektronischem Wege per Download von der Website des Lizenzgebers. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nach erfolgreicher Bezahlung auf seiner Website einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der erworbenen Bilddatei einleiten und die Speicherung einer Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

5.1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:

5.1.1. Das Recht zur Einspeicherung des Bildes in alle Websites des Lizenznehmers;

5.1.2. Das Recht, das vertragsgegenständliche Bild der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen („Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung");

5.1.3. Das Recht, das Bild auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen;

5.1.4. Das Recht, das Bild in unerheblichem Umfang im Zusammenhang mit den Websites des Lizenznehmers auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa im Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Verwertungsarten für Websites.Die Rechtseinräumung umfasst sämtliche Angebotsarten für Websites, insbesondere das freie Internet, kostenpflichtige Websites, sonstige Online- und Offline-Dienste und interne Netze. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt.

5.2. Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem für die Website eingeräumt und ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht weiter übertragbar. Insbesondere sind sie nicht dem technischen Dienstleister, der die Website betreibt, eingeräumt, sofern dieser von dem Lizenznehmer verschieden ist.

5.3. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Lizenzgeber kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Bilddatei auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach Ziffer 5 findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

5.4. Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten im Zusammenhang mit Websites räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Option zu angemessenen Bedingungen ein.

5.5. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Bild auf seinen Websites auch in Verbindung mit Werken anderer Lizenzgeber oder ausschnittsweise zu benutzen oder – in begrenztem Umfang – zu bearbeiten. Hinzufügungen und wesentliche Veränderungen des vertragsgegenständlichen Bildes sind nicht zulässig.

5.6. Eine Weitergabe der Bilddatei an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser Geschäftsbedingungen ist nicht gestattet, soweit nicht der Lizenzgeber einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.

6. Quellennachweis

Zum Nachweis der Urheberschaft des Lizenzgebers an dem vertragsgegenständlichen Bild hat der Lizenznehmer auf allen Websites, auf denen er das Bild nutzt folgenden Quellennachweis entweder auf derselben Webseite, auf der das Bild dargestellt ist in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Bild oder – sofern vorhanden – auf der Impressumsseite der jeweiligen Website zu nennen: „Bildquelle: Dirk Mann | www.flowermedia.com". Erfolgt die Nennung des Quellennachweises auf der Impressumsseite der Website, so ist durch einen erläuternden Hinweis klarzustellen, auf welches Bild sich der Quellennachweis genau bezieht. Der Lizenzgeber behält sich vor, mit dem Lizenznehmer im Einzelfall eine hiervon abweichende Darstellung des Quellennachweises zu vereinbaren.

7. Haftung

7.1. Der Lizenzgeber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Online-Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Bild ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei darüber verfügen kann. Der Lizenzgeber versichert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Lizenzgeber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen des vertragsgegenständlichen Bildes Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

7.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt den Lizenzgeber in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

8. Lizenzdauer

8.1. Die Rechtseinräumung (Lizenzdauer) gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von einem Jahr. Sie beginnt nach vollständiger Bezahlung des geschuldeten Vergütungsbetrags gemäß Ziffer 3 und kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum darauffolgenden Monatsende gekündigt werden.

8.2. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil schriftlich gemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen, es sei denn es liegen besondere Gründe i. S. v. §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB vor, die dem Kündigenden ein Festhalten an dem Vertrag auch ohne vorherige Mahnung oder Abmahnung unzumutbar machen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

9.2. Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Lizenznehmern zugerechnet werden können. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.